07 Jan

Informationen zu Testungen und Quarantäne zum Schulstart 2022

Das Schulministerium hat uns am 06.01.2022 über die neuen Regelungen zum Schulstart informiert.

Ab Montag werden alle Schülerinnen und Schüler, sowie alle Lehrerinnen und Lehrer 3x pro Woche getestet. Also auch alle, die bereits geimpft oder genesen sind.

Das Gesundheitsamt Dortmund hat uns heute über die neuen Quarantäneregeln informiert:

Vorgehen des Gesundheitsamtes für alle Schulformen bei positiven PCR-Coronatestungen:
Sind in einer Klasse/Kurs innerhalb der letzten 7 Tage max 2 Schüler/innenpositiv
Nur die positiv getesteten Schüler/innen müssen sich in Quarantäne begeben 

Sind in einer Klasse/Kurs innerhalb der letzten 7 Tage 3 oder mehr Schüler/innen positiv, muss sich die Klasse in Quarantäne begeben. Hier sind dem Gesundheitsamt die Kontaktdaten der Klasse wie gewohnt zu übermitteln. 
Vollständig immunisierte SuS sind zunächst auch in die häusliche Isolation zu schicken. Hier erhoffen wir, dass uns das Land in der kommenden Woche klare Vorgaben geben wird zum Umgang mit Kontaktpersonen in Schulen bei Vorlage der Omikronvariante, von der wir überwiegend ausgehen müssen. 

29 Nov

Adventsmarkt ´light´

Den lange geplanten Adventsmarkt abzusagen, fiel nicht leicht. Er gehört seit vielen Jahren zu uns – immer als Abschluss der Projektwoche, in der alles vorbereitet wird was wir präsentieren, vorführen und zu Gunsten der Schule zum Verkauf anbieten. 

Miteinander und Solidarität sind das A und O, gerade in diesen schwierigen Zeiten. Deshalb fand die Idee, den Adventsmarkt trotzdem – im kleinen Kreis – durchzuführen, sowohl bei den Schülerinnen und Schülern als auch im Kollegium, sofort Anklang.

Zu Beginn haben uns die Willkommensklasse und der Jahrgang 5 musikalisch auf den Advent eingestimmt. Dann hatten Schülerinnen und Schüler die Wahl: Kerzenziehen, Vorbeischauen in der Comic-Werkstatt, weihnachtliche Tattoos und Sofortbilder gestalten, T-Shirts nach eigenen Wünschen bedrucken lassen. . .
Einzelne Klassen boten selbst hergestellte Kleinigkeiten an: Seifen, selbst bedruckte Stoffbeutel, Schmuck . . .
Die Erzeugnisse der Projektwoche konnten sich sehen lassen.

Nicht zuletzt erfreuten wir uns alle an den Leckereien vom Waffeleisen und Bratwurststand, freundlicherweise finanziert durch Elternspenden. Vielen Dank dafür!

Diese erste Schulveranstaltung nach zwei Jahren Pandemie endete gegen 13 Uhr als „fast runde Sache“, denn ohne Gäste geht es doch nicht ganz. Leider mussten wir unter uns bleiben und so ein Maß an Sicherheit gewährleisten.

Wir freuen uns, dass alles gut geklappt und alle toll mitgemacht haben und hoffen darauf, dass der Basar 2022 wieder mit unseren Familien und Freunden stattfinden kann.

Schöne, gesunde Adventszeit!

05 Nov

ABGESAGT: Adventsmarkt 2021

Aktualisierung 23.11.2021:
Mit schwerem Herzen müssen wir leider den Adventsmarkt 2021 absagen. Grund ist zum einen die aktuelle pandemische Entwicklung (aktueller Inzidenzwert in Dortmund über 260!) und unsere Verantwortung gegenüber unseren Schülerinnen und Schülern. Zum anderen fehlen uns gerade die personellen Ressourcen, um den Adventsmarkt wie geplant auf dem Schulhof aufbauen und durchführen zu können. Hinzu kommt die nicht optimale Wetterprognose.
Wir hoffen sehr, dass der Adventsbasar im kommenden Jahr stattfinden kann. Für unsere Schülerinnen und Schüler werden wir am Freitagvormittag dennoch eine kleine, schulinterne Adventsfeier durchführen, um unsere Adventswoche gemeinsam zu beenden.

Wir bedanken uns bei allen Eltern und Freunden, die uns unterstützt und ihre Hilfe angeboten haben.

Aktualisierung 18.11.2021:
Aufgrund der aktuellen pandemischen Lage, haben wir als Schulgemeinde entschieden, den Adventsmarkt als 2G-Veranstaltung durchzuführen. Die 2G-Pflicht gilt für alle Menschen ab dem 18. Lebensjahr!
Bitte halten Sie Ihre Ausweisdokumente am Eingang (Schulhof) bereit. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,

im letzten Jahr konnte aus bekannten Gründen unser traditioneller Adventsbasar leider nicht stattfinden .

Umso mehr freuen wir uns heute, Sie bzw. euch zum Besuch unseres Adventsmarktes auf dem Schulhof einladen zu können.

Es gibt Süßes und Herzhaftes, Kaffee und Kuchen (das Café wird in der Pausenhalle zu finden sein), viel Selbsthergestelltes (Ergebnisse der Projekttage von Montag, 22.11. bis Donnerstag, 25.11.2021), Weihnachtslieder und Gedichte.

Wann findet der Adventsmarkt statt ?

Freitag, 26.11.2021 in der Zeit von 16.00 bis 19.00 Uhr

Es wäre schön, wenn Sie, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, uns wieder unterstützen könnten mit selbstgebackenen Kuchen und Torten für das Café, mit Geldspenden oder auch mit zur Verfügung gestellter Zeit, in der Sie uns z.B. an den Verkaufsständen oder im Café helfen. Ihre Kinder bringen Ihnen ein entsprechendes Blatt zum Ausfüllen mit.

Herzlichen Dank im Voraus für Ihr Engagement!

Wir freuen uns auf Sie / euch!
Es grüßt Sie / euch herzlich
das Schulleitungsteam der Kath . Hauptschule Husen

Wichtig:
Selbstverständlich gelten während der Veranstaltung die 2-G-Regeln . Die Kontrolle erfolgt direkt am Eingang.
Beim Betreten des Cafés (Pausenhalle) und der Toilettenanlagen ist das Tragen einer Maske verpflichtend.

05 Nov

Fairtrade-School

Die Katholische Hauptschule Husen ist erneut mit dem Titel „Fairtrade-School“ ausgezeichnet worden. Nachdem unsere Schule bereits im Jahr 2018 erstmals diese Auszeichnung bekam, lief unser Engagement im Bereich der Nachhaltigkeit und des Fairen Handels (auch während der Pandemie) weiter. Auch in Zukunft freut sich das Fair-Trade-Team der KHH über Unterstützer aus der Elternschaft, um im Jahr 2022 den Titel „Fairtrade-School“ erneuern zu können.

Interessierte Eltern melden sich bitte per E-Mail bei Herrn Dudziak (tobias.dudziak@hauptschule-husen-edu.de).

Fairtrade-School Urkunde
29 Okt

Informationen zur teilweisen Aufhebung der Maskenpflicht im Unterricht

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

mit der Schulmail vom 28.10.2021 hat das Ministerium für Schule und Bildung NRW folgende Neuerungen zu Maskenpflicht und Quarantänen in Schulen veröffentlicht. Die Neuerungen gelten ab Dienstag, 02.11.2021. 

Wir hoffen, dass die Vorgaben nicht zu einer Verschärfung der Infektionslage führen und die positiven Effekte für den Unterricht überwiegen.

Masken 

  • Zusätzlich zu den Außenbereichen ist es erlaubt, die Maske am festen Sitzplatz im Klassen-, Kurs- oder Betreuungsraum abzusetzen. Sobald man den festen Sitzplatz verlässt und auf dem Weg zum Platz muss die Maske getragen werden. 
  • Alle am Schulleben Beteiligten können selbstverständlich weiterhin auch am Sitzplatz freiwillig eine Maske tragen.
  • Lehrerinnen und Lehrer dürfen die Maske auch absetzen, wenn sie im Unterrichtsraum einen Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einhalten können. 
  • Die weiteren Hygienemaßnahmen wie regelmäßiges Lüften bleiben unverändert bestehen. 

Quarantäne 

  • Die Gesundheitsämter werden im Falle einer positiven Testung in einer Lerngruppe sowohl die infizierte Person selbst als auch die unmittelbaren Sitznachbarn bzw. Sitznachbarinnen in Quarantäne schicken. 
  • Von der Quarantäne ausgenommen sind symptomfreie Personen, die entweder vollständig geimpft oder innerhalb der letzten sechs Monate von einer Corona-Infektion genesen sind. 
  • Durch einen negativen PCR-Test oder einen negativen hochwertigen Antigen-Test können Kontaktpersonen nach fünf Tagen vom Gesundheitsamt aus der Quarantäne entlassen werden.

Testungen in der nächsten Woche 

  • In der kommenden Woche (02.-05.11.2021) werden die Schülerinnen und Schüler am Dienstag, Mittwoch und Freitag die Selbsttests durchführen.

Über etwaige Änderungen halten wir Sie hier und über IServ wie gewohnt auf dem Laufenden!

07 Okt

Testungen während der Herbstferien

Informationen aus der Schulmail vom 06.10.2021:

Auch wenn in den Herbstferien die regelmäßigen schulischen Testungen entfallen, haben Schülerinnen und Schüler eine Reihe von Möglichkeiten, sich auf eine mögliche Corona-Infektion testen zu lassen.

Kein schulischer Testnachweis (sog. Testfiktion) für jüngere Schülerinnen und Schüler während der Dauer der Herbstferien

Die zugunsten der Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahren bestehende Regelung nach § 2 Absatz 8 Satz 3 Coronaschutzverordnung wird für die Dauer der Herbstferien ausgesetzt, da die Grundlage der Testfiktion – das engmaschige Testregime in den Schulen – in den Schulferien entfällt. Diese Regelung ist bereits Bestandteil der ab dem 1. Oktober 2021 gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung. Demnach benötigen Schülerinnen und Schüler – sofern sie nicht geimpft oder genesen sind – für alle 3G-Veranstaltungen in den Ferien einen aktuellen negativen Test. Dieses führt zu vermehrten Tests bei Freizeitaktivitäten in den Ferien und damit zu einer insgesamt besseren Überwachung der Infektionslage.

Testungen insbesondere von Reiserückkehrern

Viele Schülerinnen, Schüler sowie Lehrkräfte und sonst an Schulen Tätige werden in den Herbstferien im Ausland Urlaub machen. Hier gilt für alle Personen, die älter als 12 Jahre und nicht immunisiert sind, bei der Wiedereinreise nach Deutschland eine Testpflicht (§ 5 Coronavirus-Einreiseverordnung).

Insbesondere in bestimmten Regionen im Ausland besteht eine erhöhte Gefahr, sich mit dem Covid-19-Virus anzustecken (Hochinzidenzgebiete). Hier gilt für alle Betroffenen ab 12 Jahren – unabhängig von einer Impfung oder einer Genesung – in jedem Fall eine Testpflicht (§ 5 Coronavirus-Einreiseverordnung).

Kostenlose Testungen für Kinder und Jugendliche

Die Bürgertests werden ab dem 11. Oktober 2021 grundsätzlich kostenpflichtig. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre gilt dies jedoch nicht; die Tests bleiben kostenfrei.

07 Okt

Neue Kommunikationswege

Liebe Schülerinnen und Schüler,

liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

ab sofort deaktivieren wir die Zugänge zum LOGINEO Messenger (Element). Durch die Nutzung von IServ (Messenger & E-Mail) ist Element überflüssig geworden.

Bitte nutzen Sie ab sofort die neuen Mailadressen aller Lehrerinnen und Lehrer per IServ (@hauptschule-husen-edu.de). Alle aktuellen Mailadressen finden Sie auf unserer Homepage.

Die alten Mailadressen werden nicht mehr verwendet. Leider ist eine Weiterleitung nicht möglich, sodass Ihre Mail uns nicht erreicht.

06 Sep

Informationen zur Klassenpflegschaftssitzung

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

am Dienstag (07.09.2021) finden unsere Klassenpflegschaftssitzungen statt.

Jahrgang 8: 18:00 – 20:00 Uhr

Jahrgang 5, 6 ,7 , 9, 10: 19:00 – 20:00 Uhr

Im Anschluss (20:00 Uhr) findet die erste Schulpflegschaftssitzung mit den neu gewählten Vertretungen statt.

Bitte nutzen Sie für die Klassenpflegschaftssitzung der Jahrgänge 5-8 den Eingang über unseren Schulhof, für die Jahrgänge 9 und 10 den Eingang an der Husener Eichwaldstr..

Aufgrund der aktuellen Rechtslage können Sie nur an den Sitzungen teilnehmen, sofern Sie eines der 3Gs nachweisen können (Geimpft, Genese, Getestet (max. 48h)). Bitte zeigen Sie Ihren Nachweis am Eingang vor.

Wir freuen uns über eine rege Teilnahme.

30 Aug

Erweiterte Impfkampagne

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

die Stadt Dortmund hat die laufende Impfaktion für Schülerinnen und Schüler über 16 Jahre auf die
Schülerinnen und Schüler zwischen 12 und 15 Jahren erweitert. Möglich wird die Kampagne durch
Änderungen in dem entsprechenden Impferlass. Dieser besagt, dass

Jugendliche ab 16 Jahre selber entscheiden dürfen, ob sie ein Impfangebot annehmen und auch selber den Aufklärungsbogen, sowie die Einverständniserklärung unterzeichnen dürfen. Jugendliche von 12- 15 Jahren ohne Begleitung einer sorgeberechtigte Person geimpft werden dürfen, wenn eine sorgeberechtigte Person Aufklärungsbogen und die Einverständniserklärung unterzeichnet hat und die jugendliche Person diese Bestätigung mitführt. Die Anwesenheit eines Kinderarztes ist nicht mehr erforderlich.

Die entsprechenden Vordrucke können Sie hier herunterladen:

Die Kampagne wird durch diesen Film unterstützt:

Die Schülerinnen und Schüler werden dann mit Bussen von der Schule zum Impfzentrum befördert. Unser Termin wird zwischen dem 13. und 30.09.2021 liegen.

Die Zweitimpfung muss dann eigenorganisiert in einer Arztpraxis durchgeführt werden, da das Impfzentrum zum 30.09.21 schließen muss.

Die Meldefrist für die Impfwilligen Schülerinnen und Schüler ist Montag, der 06.09.21! Daher benötigen wir die Unterlagen bis dahin von Ihnen unterschrieben zurück (bitte bei der Klassenleitung abgeben!).

Bitte entschuldigen Sie dieses enge Zeitfenster, wir wurden erst heute Mittag über diese Kampagne von der Stadt informiert.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Impfseite der Stadt Dortmund (inkl. Informationen in vielen Sprachen):

17 Aug

Start ins Schuljahr 2021/22

Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

am morgigen Mittwoch startet das neue Schuljahr. Damit starten auch wir mit dem Unterricht. Für alle Schülerinnen und Schüler wird es am Mittwoch ab 8:10 Uhr bis 11:45 Uhr (1.-4. Stunde) Unterricht im Klassenverband bei der Klassenleitung geben. Hier werden alle Details besprochen, Stundenpläne ausgegeben und die nächsten Tagen (Projektwoche) geplant. Hier findet der Unterricht immer von 8:10 – 11:45 Uhr statt!

Für die Jahrgänge 7-10 startet der Unterricht nach Stundenplan am 25.08. (Mittwoch), für die Jahrgänge 5-6 am 30.08. (Montag). Die OGS startet ebenfalls am 30.08..

Weitere Termine können Sie in unserem Kalender einsehen.

Aufgrund der anhaltenden Pandemie bleibt die Maskenpflicht im Schulgebäude bestehen. Ebenso die Teilnahme an den Testungen (immer montags und mittwochs). Bereits geimpfte Schülerinnen und Schüler legen den Nachweis der Klassenleitung vor.

Wir freuen uns euch und Sie bald wiederzusehen!

Aktualisierung 17:25 Uhr:

Herr Minister Laumann hat heute die neuen Regelungen (ab dem 20.08.) vorgestellt. Hierbei ist folgende Informationen für alle Schülerinnen und Schüler von besonderer Bedeutung:

„Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Sie brauchen dort, wo die 3G-Regel gilt, lediglich ihren Schülerausweis vorzulegen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.“

Das bedeutet, dass wir keinen Testnachweis mehr ausstellen brauchen, sondern der Schülerausweis als Nachweis ausreichend ist. Sollte Ihr Kind noch keinen Schülerausweis haben, so geben Sie Ihrem Kind bitte ein aktuelles Passbild mit (Abgabe bei der Klassenleitung).