Ergänzende Informationen zum Schulbetrieb in Corona-Zeiten nach den Herbstferien
Das MSB hat heute neue Informationen für den Schulbetrieb nach den Herbstferien veröffentlicht. Für uns bedeuten die neuen Regelungen:
Lüften in den Unterrichtsräumen:
– Stoßlüften alle 20 Minuten,
– Querlüften wo immer es möglich ist,
– Lüften während der gesamten Pausendauer.
Maskenpflicht in der Schule:
Anlässlich des aktuellen und beschleunigten Infektionsgeschehens knüpft Nordrhein-Westfalen weitgehend wieder an die bewährten Regelungen der Zeit unmittelbar nach den Sommerferien an. Das bedeutet für den Schulbetrieb nach den Herbstferien:
– Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände müssen alle Schülerinnen und Schüler eine Mund-Nase-Bedeckung tragen; dies gilt für alle Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 auch wieder im Unterricht und an ihrem Sitzplatz.
– Auch für die Angebote im Offenen Ganztag gelten die bisherigen Regelungen fort, d.h es sind keine Mund-Nase-Bedeckungen erforderlich.
– Lehrkräfte müssen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen, solange sie im Unterricht einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können.
– Diese Regelungen sollen bis zum Beginn der Weihnachtsferien am 22. Dezember 2020 gelten.