Wir schließen bei der Aufnahme neuer Schülerinnen und Schüler Schulverträge mit den Schülerinnen und Schülern selbst sowie deren Erziehungsberechtigten ab.
Den Wortlaut der Verträge finden Sie unten auf dieser Seite.
Schulvertrag für Schülerinnen und Schüler
Als Schüler / Schülerin der katholischen Hauptschule Husen verspreche ich das Einhalten folgender Punkte:
1. Ich besuche eine katholische Schule und bemühe mich um christliches Verhalten.
Ich weiß, dass die katholische Hauptschule Husen eine Schule ist, in der die christliche Religion wichtig ist. Daher bemühe ich mich immer um mitmenschliches Verhalten. Ich achte die Mitschüler und Mitschülerinnen, die einen anderen Glauben haben. Ich versuche sie zu verstehen und helfe ihnen, dass wir alle gut zusammen leben können.
2. Ich achte auf gute Umgangsformen.
Gegenüber meinen Mitschülerinnen und Mitschülern, Lehrerinnen und Lehrern und anderen Personen meiner Schule bin ich hilfsbereit, höflich und freundlich. Ich achte auf meinen sprachlichen Ausdruck und vermeide Gossensprache.
3. Ich trage keinen Konflikt mit Fäusten aus.
Kommt es zu Streitereien, trage ich diesen Streit nicht mit Fäusten sondern mit Worten aus. Ich nehme die Hilfe der Lehrerinnen und Lehrer und der Streitschlichter in Anspruch.
4. Ich zerstöre kein fremdes Eigentum und achte auf Sauberkeit.
Ich zerstöre oder stehle kein fremdes Eigentum ( Schuleigentum wie z.B. Schulbücher oder Eigentum meiner Mitschülerinnen und Mitschüler wie z.B. Bekleidungsgegenstände ). Mir ist bewusst, dass ich beschädigte Gegenstände ersetzen muss.
Ich unterlasse mutwillige Verschmutzungen. Sowohl im Schulgebäude als auch auf dem Schulhof trage ich mit meinem Verhalten zur Sauberkeit bei.
5. Ich bin pünktlich und erscheine regelmäßig zum Unterricht.
Zum Unterricht erscheine ich pünktlich. Unentschuldigt versäumten Unterricht hole ich nach. Als Fahrschüler weiß ich, dass es manchmal zu Wartezeiten kommen kann.
Ich achte darauf, dass ich bei versäumtem Unterricht (z.B. bei Krankheit ) eine Entschuldigung abgebe.
Für Seiteneinsteiger ab Klasse 8:
Als Schüler/Schülerin der Klasse 10, der/die die 10jährige Schulpflicht bereits erfüllt hat, ist mir bewusst, dass ich bei häufigem unentschuldigten Fehlen die Hauptschule Husen verlassen muss.
6. Ich fertige meine Hausaufgaben ordentlich und regelmäßig an.
Es ist meine Pflicht Hausaufgaben ordentlich und regelmäßig zu machen. Bei Schulversäumnis informiere ich mich über die zu machenden Hausaufgaben. Nicht angefertigte Hausaufgaben muss ich nachholen, das kann auch in den Zeiten geschehen, in denen meine Mitschüler noch keinen Unterricht oder schon Schulschluss haben. Wenn ich meine Hausaufgaben sehr oft nicht oder nicht richtig mache, kann sich das negativ auf die Zensuren auswirken.
7. Ich bringe meine Arbeitsmaterialien immer zum Unterricht mit.
Ich achte darauf, dass ich meine Arbeitsmaterialien ( Bücher, Füller, Lineal, Sportzeug usw.) immer zum Unterricht mitbringe. Das ist meine persönliche Pflicht. Das Ausleihen wird nur in Ausnahmefällen geduldet. Wenn ich aufgrund vergessener Gegenstände im Unterricht meine Aufgaben nicht richtig machen kann, muss ich das später nachholen.
8. Als Schüler / Schülerin ist es meine selbstverständliche Pflicht zu lernen.
Mir ist klar, dass es meine Pflicht als Schüler / Schülerin ist zu lernen. Ich werde mich am Unterricht beteiligen und die gestellten Aufgaben gewissenhaft ausführen.
Ich will einen guten Schulabschluss erreichen!
Diesen Vertrag habe ich gelesen und verstanden.
Schulvertrag für Eltern bzw. Erziehungsberechtigte
Als Eltern / Erziehungsberechtigte eines neuen Schülers / einer Schülerin der katholischen Hauptschule Husen versprechen wir das Einhalten folgender Punkte:
1. Die katholische Hauptschule Husen ist eine christlich orientierte Schule.
Wir haben unser Kind an einer christlichen Schule angemeldet. Wir wünschen eine christliche Erziehung und vermitteln unserem Kind entsprechende Werte. Mitmenschlichkeit, Toleranz gegenüber Andersdenkenden und Unterstützung aller Schwachen sind für uns wichtige Erziehungsziele.
2. Pünktliche und regelmäßige Teilnahme unseres Kindes am Unterricht.
Wir achten darauf, dass unser Kind pünktlich und regelmäßig am Unterricht teilnimmt. Bei Versäumnissen ( z.B. Krankheit ) informieren wir die Schule telefonisch oder in anderer geeigneter Weise. Spätestens am 3. Fehltag reichen wir der Schule eine schriftliche Entschuldigung ein. Bei häufigem Fehlen unseres Kindes legen wir auf Anforderung der Schule ein ärztliches Attest vor. Bei häufigen unklaren krankheitsbedingten Fehltagen kann es zur Notwendigkeit einer amtsärztlichen Untersuchung kommen.
3. Aktive Mithilfe am Lernerfolg unseres Kindes.
Für uns sind der Lernerfolg und ein guter Schulabschluss unseres Kindes von großer Wichtigkeit. Daher kümmern wir uns intensiv um die schulischen Belange unseres Sohnes oder unserer Tochter. So geben wir unserem Kind die Möglichkeit, die Hausaufgaben in Ruhe zu machen. Wir achten darauf, dass diese auch gewissenhaft erledigt werden. Für den Unterricht benötigte Arbeitsmaterialien, die von den Eltern zu besorgen sind, stellen wir zur Verfügung.
Für uns ist auch die Kommunikation mit der Schule wichtig. So nehmen wir an Schulveranstaltungen ( z.B. Klassenpflegschaftsversammlungen, Elternsprechtage usw.) teil. Wir nutzen weiterhin die Möglichkeit, uns in den Sprechstunden mit den Lehrern und Lehrerinnen zu beraten. Schriftliche Mitteilungen der Schule bestätigen wir durch unsere Unterschrift.
4. Aktive Mithilfe am schulischen Leben.
Elternhilfe ist im schulischen Alltag in vielen Bereichen notwendig und sinnvoll. Diese Hilfe kann sich in vielerlei Möglichkeiten darstellen: Übernahme eines Amtes in den Schulgremien, Mithilfe beim Pausenverkauf des Fördervereines, bei den Weihnachtsmärkten, bei der Begleitung von Klassenfahrten, bei der beruflichen Information der Schüler und Schülerinnen über die von uns die ausgeübten Berufe usw.
Sollten wir die Möglichkeit haben, unsere Hilfe in oben genannten oder ähnlichen Bereichen anbieten zu können, so möchten wir der Schule damit gerne helfen.
Wir wollen, dass unser Kind eine erfolgreiche Schulzeit hat. Ein guter Schulabschluss ist die beste Voraussetzung für den Übergang ins Berufsleben.
Die Erziehung unseres Kindes ist unsere Elternpflicht.