27 Jan

Auslaufen der Corona-Verordnungen

Seit fast drei Jahren prägt der Umgang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 unseren Alltag und insbesondere das Schulleben erheblich.
Die derzeit für den Schulbereich relevanten Verordnungen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales – zum einen die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung (CoronaTestQuarantäneVO) sowie zum anderen die Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) – werden mit Ablauf des 31. Januar 2023 auslaufen.
Die CoronaSchVO wird mit wenigen Vorschriften fortgeführt; für den Schulbereich wird es keine Sonderregelungen mehr geben. Die rechtliche Grundlage zum anlassbezogenen Testen in der Schule fällt ebenfalls ersatzlos weg.
Für die CoronaTestQuarantäneVO wird es keine Nachfolgeregelung geben; das bedeutet, dass insbesondere die bisherige 5-tägige Isolationspflicht entfallen wird. Stattdessen wird ab dem 1. Februar 2023 eine „dringende Empfehlung“ zum Tragen einer Maske ausgesprochen.

An den Schulen gelten die allgemeingültigen Hygieneregeln. Die bewährte Husten- und Nies-Etikette, regelmäßiges Händewaschen und -desinfektion sowie die aktuellen Hinweise zum Lüften gehören zu einem normalen Schulalltag.

Sicherlich kann es auch aktuell zu Erkrankungen und Symptomen kommen, die eine Teilnahme am Unterricht für einige Tage unmöglich machen. Es gilt weiterhin der Grundsatz: Wer krank ist, sollte nicht die Schule besuchen. Das gilt für alle am Schulleben Beteiligten. Eltern entschuldigen, wie bisher auch, ihre Kinder vom Schulbesuch.

23 Feb

Änderungen Testverfahren an weiterführenden Schulen

Wir wurden vom Land NRW darüber informiert, dass die Testpflicht für bereits immunisierte Personen (also geimpfte oder genesene Personen; dazu zählen Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weitere an Schule Beschäftigte) aufgehoben wird. Dies gilt ab dem 28.02.2022 (Montag).

Wer von der Testung ausgenommen werden will, muss seinen Immunstatus nachweisen können. Schülerinnen und Schüler können aber nach persönlicher Entscheidung weiterhin freiwillig an den Testungen teilnehmen. Im Übrigen wird an allen weiterführenden Schulen das eingeführte Testverfahren (wöchentlich drei Antigen-Selbsttests vor Unterrichtsbeginn) fortgeführt.

Vollständig immunisiert sind Personen mit:

  • 2 Impfungen, die 2. liegt weniger als 90 Tage zurück
  • 3 Impfungen (Geboosterte)
  • Genesene: 28 bis 90 Tage nach dem ersten Erregernachweis
  • Genesene mit mind. einer Impfung, Reihenfolge egal 

Bitte geben Sie Ihrem Kind den entsprechenden Nachweis mit zur Schule!

07 Jan

Informationen zu Testungen und Quarantäne zum Schulstart 2022

Das Schulministerium hat uns am 06.01.2022 über die neuen Regelungen zum Schulstart informiert.

Ab Montag werden alle Schülerinnen und Schüler, sowie alle Lehrerinnen und Lehrer 3x pro Woche getestet. Also auch alle, die bereits geimpft oder genesen sind.

Das Gesundheitsamt Dortmund hat uns heute über die neuen Quarantäneregeln informiert:

Vorgehen des Gesundheitsamtes für alle Schulformen bei positiven PCR-Coronatestungen:
Sind in einer Klasse/Kurs innerhalb der letzten 7 Tage max 2 Schüler/innenpositiv
Nur die positiv getesteten Schüler/innen müssen sich in Quarantäne begeben 

Sind in einer Klasse/Kurs innerhalb der letzten 7 Tage 3 oder mehr Schüler/innen positiv, muss sich die Klasse in Quarantäne begeben. Hier sind dem Gesundheitsamt die Kontaktdaten der Klasse wie gewohnt zu übermitteln. 
Vollständig immunisierte SuS sind zunächst auch in die häusliche Isolation zu schicken. Hier erhoffen wir, dass uns das Land in der kommenden Woche klare Vorgaben geben wird zum Umgang mit Kontaktpersonen in Schulen bei Vorlage der Omikronvariante, von der wir überwiegend ausgehen müssen. 

07 Okt

Testungen während der Herbstferien

Informationen aus der Schulmail vom 06.10.2021:

Auch wenn in den Herbstferien die regelmäßigen schulischen Testungen entfallen, haben Schülerinnen und Schüler eine Reihe von Möglichkeiten, sich auf eine mögliche Corona-Infektion testen zu lassen.

Kein schulischer Testnachweis (sog. Testfiktion) für jüngere Schülerinnen und Schüler während der Dauer der Herbstferien

Die zugunsten der Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahren bestehende Regelung nach § 2 Absatz 8 Satz 3 Coronaschutzverordnung wird für die Dauer der Herbstferien ausgesetzt, da die Grundlage der Testfiktion – das engmaschige Testregime in den Schulen – in den Schulferien entfällt. Diese Regelung ist bereits Bestandteil der ab dem 1. Oktober 2021 gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung. Demnach benötigen Schülerinnen und Schüler – sofern sie nicht geimpft oder genesen sind – für alle 3G-Veranstaltungen in den Ferien einen aktuellen negativen Test. Dieses führt zu vermehrten Tests bei Freizeitaktivitäten in den Ferien und damit zu einer insgesamt besseren Überwachung der Infektionslage.

Testungen insbesondere von Reiserückkehrern

Viele Schülerinnen, Schüler sowie Lehrkräfte und sonst an Schulen Tätige werden in den Herbstferien im Ausland Urlaub machen. Hier gilt für alle Personen, die älter als 12 Jahre und nicht immunisiert sind, bei der Wiedereinreise nach Deutschland eine Testpflicht (§ 5 Coronavirus-Einreiseverordnung).

Insbesondere in bestimmten Regionen im Ausland besteht eine erhöhte Gefahr, sich mit dem Covid-19-Virus anzustecken (Hochinzidenzgebiete). Hier gilt für alle Betroffenen ab 12 Jahren – unabhängig von einer Impfung oder einer Genesung – in jedem Fall eine Testpflicht (§ 5 Coronavirus-Einreiseverordnung).

Kostenlose Testungen für Kinder und Jugendliche

Die Bürgertests werden ab dem 11. Oktober 2021 grundsätzlich kostenpflichtig. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre gilt dies jedoch nicht; die Tests bleiben kostenfrei.

03 Mai

Mobile Teststelle COVID19 in unserer Sporthalle

Seit heute können alle Bürger „sofort und ohne Termin“ einen kostenlosen Schnelltest in unserer freistehenden Sporthalle durchführen lassen. Das Testergebnis liegt nach ca. 10-15 Minuten vor. Eine amtliche Bescheinigung wird anschließend erstellt!

Das Testzentrum ist montags bis freitags zwischen 12 und 18 Uhr geöffnet!

15 Apr

Schulbetrieb ab dem 19.04.2021 – UPDATE!

Update 16.04.2021:

Die Stadt Dortmund hat heute einen Antrag auf ein Paket von Corona-Maßnahmen beim Land NRW gestellt. Diesem Antrag wurde nun zugestimmt:

Damit werden unsere Schülerinnen und Schüler weiterhin im Distanzunterricht verbleiben. Einziges Ausnahmen:
Der Unterricht vom Jahrgang 10 und die Notbetreuung finden weiterhin in der Schule statt. Damit bleiben die Absprachen aus dieser Woche auch für die kommende gültig…
Bitte melden Sie sich, sofern Sie Fragen zur Notbetreuung oder iPad-Ausleihe haben.

Beitrag vom 15.04.221:

Liebe Schulgemeinde,

gestern haben wir neue Informationen zum zukünftigen Schulbetrieb erhalten. Demnach wird der Präsenzunterricht für den Jahrgang 10 fortgesetzt. Die Jahrgänge 5 bis 9 werden im Wechselmodell unterrichtet. Wir kehren damit zum Modell vor den Osterferien zurück. Die Klassenleitungen informieren die Schülerinnen und Schüler über die Stundenpläne. Der Wechselunterricht soll langfristig angelegt sein, sofern der Dortmunder 7-Tage-Inzidenzwert unter 200 liegt.

Selbsttests & Testpflicht

An den wöchentlich zwei Coronaselbsttests nehmen alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und das sonstige an der Schule tätige Personal teil.

  • Für die Schülerinnen und Schüler werden die Coronaselbsttests ausschließlich in der Schule durchgeführt. Es ist nicht zulässig, sie den Schülerinnen und Schülern nach Hause mitzugeben (siehe aber auch Nr. 7 und Nr. 12)
  • Für die Schülerinnen und Schüler finden die Selbsttests unter der Aufsicht des schulischen Personals statt. Die wöchentlichen Testtermine setzt die Schulleitung fest.
  • Auch die Teilnahme an der pädagogischen Betreuung setzt die Teilnahme an wöchentlich zwei Coronaselbsttests voraus.
  • Wer einen höchstens 48 Stunden alten Negativtest einer anerkannten Teststelle vorlegt, zum Beispiel eines Testzentrums des öffentlichen Gesundheitsdienstes, muss nicht am Selbsttest teilnehmen.
  • Die Schulleiterin oder der Schulleiter schließt Personen, die nicht getestet sind, vom Schulbetrieb (in Form des Präsenzbetriebes bzw. der pädagogischen Betreuung) aus.
  • Die Schule weist die Eltern nicht getesteter Schülerinnen und Schüler auf ihre Verantwortung für den regelmäßigen Schulbesuch ihres Kindes (§ 41 Absatz 1 Satz 2 Schulgesetz NRW) und die Gefahren für den Schul- und Bildungserfolg hin. Nicht getestete Schülerinnen und Schüler haben keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts.
  • Die Schulleiterinnen und Schulleiter weisen Personen mit positivem Testergebnis auf ihre Rechtspflichten zum Umgang mit einem positiven Coronaselbsttest hin (siehe dazu § 13 Coronatest- und Quarantäneverordnung) und informieren das Gesundheitsamt. Die betroffene Person muss von der Teilnahme am (Präsenz-)Schulbetrieb bzw. der Notbetreuung ausgeschlossen werden. Sie muss sich in der Folge in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich einem PCR-Test unterziehen und kann erst nach Vorlage eines negativen Ergebnisses wieder am Schulbetrieb teilnehmen.
  • Bei einer positiven Corona-Testung in der Schule muss eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt erfolgen.
  • Die Schule gewährleistet – soweit erforderlich – die Aufsicht über die in der Schule positiv getesteten Schülerinnen und Schüler, bis die Eltern sie dort abholen oder von einer beauftragten Person abholen lassen.

Notbetreuung

Die Notbetreuung findet wie vor den Osterferien statt. Sofern Sie Bedarf an der Betreuung haben, so melden Sie diesen bitte bei Ihrer zuständigen Klassenleitung an.

09 Apr

Schulbetrieb ab dem 12. April

Liebe Schulgemeinde,
gestern Abend wurden wir vom Ministerium über den Schulbetrieb nach den Osterferien informiert. Daraus ergeben sich für uns folgende Konsequenzen:

Jahrgang 10 wird weiterhin Präsenzunterricht erhalten. Der Stundenplan (wie vor den Osterferien) bleibt unverändert. Daher begrüßen wir alle Schülerinnen und Schüler am Montag um 8:10 Uhr in den Klassenräumen.

Die Jahrgänge 5-9 werden auf Distanz unterrichtet. Die Klassenleitungen informieren die Schülerinnen und Schüler über unsere eingeführten Kommunikationswege (Logineo Messenger bzw. padlet). Bitte schauen Sie dort im Laufe des Wochenendes nach Informationen!
Sofern Sie zur Teilnahme am Distanzunterricht ein iPad benötigen, so sprechen Sie bitte die Klassenleitung zeitnah an. Die Abholung sprechen wir anschließend mit Ihnen persönlich ab!

Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 und 6 besten wir weiterhin eine Notbetreuung an. Bitte melden Sie sich bei der Klassenleitung, sofern Sie Bedarf haben. Bitte geben Sie Ihrem Kind das ausgefüllte Antragsformular mit in die Notbetreuung.

Ab der kommenden Woche wird es eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben. Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht/Notbetreuung teilnehmen.

Die Beratungstage finden am kommenden Donnerstag/Freitag wie geplant (online/kontaktlos) statt. Sollten Sie bisher noch keinen Beratungstermin vereinbart haben, so melden Sie sich bitte zeitnah bei der Klassenleitung.

Alle Informationen vom Ministeriums können Sie der Schulmail entnehmen:

Ich wünsche Ihnen und euch trotz der erneuten Veränderung ein schönes Wochenende.

11 Feb

Neue Regelungen ab dem 22.02.2021 – UPDATE

Gestern Abend wurde die ersten Lockerungen für Schulen in einer Pressekonferenz von Ministerpräsident Armin Laschet und unserer Schulministerin Yvonne Gebauer angekündigt.

Was das für uns genau bedeutet, werden wir erst heute im Laufe des Tages erfahren.

Für die kommende Woche (17. – 19.02.) geht daher für alle Klassen der Distanzunterricht weiter. Am Montag (15.02.) & Dienstag (16.02.) haben wir unsere beweglichen Ferientage. Das bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler, Eltern und auch die Lehrerinnen und Lehrer eine kurze Pause für das HomeSchooling erhalten. Dies tut uns auch allen gut!

Wir werden Sie & euch spätestens am 17.02. (Mittwoch) über unser Konzept ab dem 22.02. informieren.

UPDATE vom 14.02.2021

Am Donnerstag hat uns um 14:24 Uhr die Schulmail mit Informationen zur Öffnung der Schulen erreicht. Bereits am Donnerstag Nachmittag/Abend hat die Schulleitung erste Konzepte zur Umsetzung erarbeitet und diese mit dem Lehrerrat besprochen. Am Freitag haben wir nach dem Distanzunterricht mit alle Lehrerinnen und Lehrern die konkrete Umsetzung besprochen. Damit Sie und ihr nun besser planen können, geben wir schon einmal erste Infos. Demnach gilt ab dem 22.02. an unserer Schule folgendes:

  • Die Jahrgänge 5-9 werden weiterhin auf Distanz unterrichtet:
    • Das aktuelle Konzept wird fortgeführt.
    • Die Notbetreuung bleibt unverändert offen.
    • Schülerinnen und Schüler, die noch keine Zeugnisse erhalten haben, werden von der Klassenleitung zwischen dem 17. – 19.02. zur Schule eingeladen und erhalten dann ihr Zeugnis.
  • Der Jahrgang 10 wird ab dem 22.02. wieder in Präsenz unterrichtet:
    • Die drei Klassen werden jeweils im Klassenverband unterrichtet.
    • Die Klassen 10.1 & 10.2 werden täglich vom 8:10 – 13:20 Uhr unterrichtet.
    • Die Klasse 10.3 wird täglich von 9:00 – 14:10 Uhr unterrichtet.
    • Eine Mischung von Lerngruppen ist nicht möglich.
    • Nebenfächer können auch auf Distanz unterrichtet werden.
    • Die genauen Stundenpläne werden aktuell noch erarbeitet.
  • Für alle Jahrgänge gilt:
    • Auf dem gesamten Schulgelände gilt die Masken- und Abstandspflicht.
    • Die Anzahl der Klassenarbeiten werden in diesem Halbjahr auf 2 gekürzt.
    • Lernstand 8 wird in diesem Schuljahr nicht geschrieben. Diese Diagnose wird Anfang des nächsten Schuljahres nachgeholt.
26 Jan

UPDATE – Wie geht es weiter?

Das Ministerium für Schule und Bildung NRW hat heute bekannt gegeben, dass der Distanzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler bis zum 12.02.2021 verlängert wird. Die Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 & 6 wird weiterhin angeboten.
Die Zeugnisausgabe kombinieren wir mit der Ausgabe von Unterrichtsmaterialien für den Distanzunterricht. Die Klassenleitungen informieren die Schülerinnen und Schüler über ihre individuellen Termine (29.01. – 05.02.). Die Ausgabe erfolgt unter der Einhaltung der Hygieneregeln (Maskenpflicht und Abstand halten!).

In der vergangenen Woche haben wir das Kollegium und die Eltern der Schulpflegschaft über die aktuelle Lage und den Distanzunterricht befragt. Vielen Dank für Ihr und euer Feedback. Neben vielen positiven Rückmeldungen gab es konstruktive Kritik, die wir wie folgt umsetzen möchten:

  • Um auch den Eltern eine bessere Übersicht über die zu erledigenden Hausaufgaben zu geben, werden alle Aufgaben direkt nach der Videokonferenz im Klassenpadlet eingetragen. Den Link hierzu haben die Schülerinnen und Schüler bereits.
  • Die zu erledigenden Aufgaben sollen bis 13:30 Uhr bei den Lehrkräften abgegeben werden. In Ausnahmefällen ist auch eine spätere Abgabe möglich. Dies sprechen Sie bitte mit der Klassenleitung ab.
  • Die Videokonferenzen sollen zeitlich auf max. 30-45 Minuten begrenzt werden bzw. durch Einzelarbeitsphasen entlastet werden. Zwischen zwei Konferenzen soll eine Pause liegen.
  • Die Lehrer sind in der Kernarbeitszeit von 8:30 – 13:30 Uhr für Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern per Mail oder Element erreichbar. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Kolleginnen und Kollegen nicht rum und die Uhr erreichbar sein können.
    Unser Sekretariat ist ebenfalls nur zu den normalen Öffnungszeiten telefonisch erreichbar.

Unter Termine können Sie nun auch einen Überblick über das 2. Halbjahr erhalten. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass viele Termine aufgrund der aktuellen Pandemie entfallen oder verschoben werden können.

Für Fragen & Anregungen stehen wir Ihnen auch weiterhin gerne zur Verfügung. Bitte melden Sie sich hierfür telefonisch im Sekretariat oder schreiben Sie uns direkt eine Email.

11 Dez

Elternbrief zum „angepassten Schulbetrieb“ ab dem 14.12.20 – UPDATE

Den Elternbrief vom 11.12.2020 können Sie hier herunterladen.

Falls Sie den Brief NICHT per Mail erhalten haben sollten, melden Sie bitte Ihre aktuelle Mailadresse der Schule.

Nachtrag 13.12.20:

Nach der heutigen Runde der Ministerpräsidenten der Länder mit Frau Bundeskanzlerin Merkel hat Herr Ministerpräsident Armin Laschet die Aufhebung der Präsenzpflicht noch einmal mit folgenden Worten präzisiert:

Die Schule ist offen, für die es brauchen, die die es nicht brauchen, sind gebeten zuhause zu bleiben. Stand jetzt, bleiben wir bei dieser Regelung für die ganze nächste Woche. Sie können das auch als Art Betreuungsgarantie für diese Woche interpretieren. Der Schulunterricht in dieser Woche wird sicherlich ein anderer sein als in normalen Zeiten.“
(https://www1.wdr.de/nachrichten/themen/coronavirus/ticker-corona-virus-nrw-100.html)

Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie – wenn eben möglich – von der Möglichkeit der Befreiung vom Präsenzunterricht Gebrauch zu machen und uns dies per Mail mitzuteilen.