23 Feb

Änderungen Testverfahren an weiterführenden Schulen

Wir wurden vom Land NRW darüber informiert, dass die Testpflicht für bereits immunisierte Personen (also geimpfte oder genesene Personen; dazu zählen Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weitere an Schule Beschäftigte) aufgehoben wird. Dies gilt ab dem 28.02.2022 (Montag).

Wer von der Testung ausgenommen werden will, muss seinen Immunstatus nachweisen können. Schülerinnen und Schüler können aber nach persönlicher Entscheidung weiterhin freiwillig an den Testungen teilnehmen. Im Übrigen wird an allen weiterführenden Schulen das eingeführte Testverfahren (wöchentlich drei Antigen-Selbsttests vor Unterrichtsbeginn) fortgeführt.

Vollständig immunisiert sind Personen mit:

  • 2 Impfungen, die 2. liegt weniger als 90 Tage zurück
  • 3 Impfungen (Geboosterte)
  • Genesene: 28 bis 90 Tage nach dem ersten Erregernachweis
  • Genesene mit mind. einer Impfung, Reihenfolge egal 

Bitte geben Sie Ihrem Kind den entsprechenden Nachweis mit zur Schule!