Die Schülervertretung vertritt die Rechte der Schüler, sie fördert deren Interessen und wirkt dadurch bei der Gestaltung des Schullebens mit.
Sie hat aber auch darauf hinzuwirken, dass die Schüler ihre Pflichten kennen.
Aufgaben der SV gemäß §§ 62 bis 77 Schulgesetz NRW:
- Interessenvertretung bei der Gestaltung der Erziehungs- und Bildungsarbeit
- Förderung der fachlichen, kulturellen, sportlichen, politischen und sozialen Interessen der Schüler
- Wahrnehmung schulpolitischer Interessen
Die Schülervertretung besteht aus folgenden Organen:
- Klassensprecher/in: Die Schüler einer Klasse wählen einen Klassensprecher. Dieser vertritt die Interessen seiner Klasse, die er im Schülerrat einbringen kann.
- Schülerrat: Die Klassensprecher aller Klassen bilden den Schülerrat. Er ist für die Belange der SV zuständig, die über den Bereich der einzelnen Klasse hinausgehen.
- Schülerversammlung: Die Schülerversammlung besteht aus allen Schülern einer Schule. Sie kann zweimal im Jahr zusammentreten.
- Schülersprecher/in: Der Schülersprecher ist Vorsitzender des Schülerrates und Sprecher der SV. Er lädt zu den Sitzungen des Schülerrates ein und leitet diese.
- Verbindungslehrer/in: Der/die Verbindungslehrer/in wird vom Schülerrat gewählt. Er/Sie unterstützt die SV bei deren Aufgaben und steht ihr als Ansprechpartner zur Verfügung.
Die SV soll dazu beitragen, die Eigenverantwortung der Schüler zu fördern. Das Zusammenwirken von Schülern, Lehrern und Eltern soll somit gestärkt werden.
Die SV wirkt bei Entscheidungen mit. Sie wird beteiligt durch Anhörung, Beratung, Anregung und das Recht Vorschläge zu machen. Die SV erhält die dazu notwendigen Informationen.
Die SV hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Ferner steht ihr das Recht auf Beschwerde beim Schulleiter zu.
Zur Zeit wirkt die SV bei folgenden “alltäglichen” Maßnahmen mit:
- Mithilfe beim Pausenverkauf des Fördervereines der HS Husen.
- Durchführung der Pausenmusik
- Ausgabe der Spielgeräte während der Pausen
- Teilnahme bei Fach- und/oder Schulkonferenzen
In nicht allen Fällen müssen die beteiligten Schüler Mitglied eines SV-Organes sein.