15 Apr

Schulbetrieb ab dem 19.04.2021 – UPDATE!

Update 16.04.2021:

Die Stadt Dortmund hat heute einen Antrag auf ein Paket von Corona-Maßnahmen beim Land NRW gestellt. Diesem Antrag wurde nun zugestimmt:

Damit werden unsere Schülerinnen und Schüler weiterhin im Distanzunterricht verbleiben. Einziges Ausnahmen:
Der Unterricht vom Jahrgang 10 und die Notbetreuung finden weiterhin in der Schule statt. Damit bleiben die Absprachen aus dieser Woche auch für die kommende gültig…
Bitte melden Sie sich, sofern Sie Fragen zur Notbetreuung oder iPad-Ausleihe haben.

Beitrag vom 15.04.221:

Liebe Schulgemeinde,

gestern haben wir neue Informationen zum zukünftigen Schulbetrieb erhalten. Demnach wird der Präsenzunterricht für den Jahrgang 10 fortgesetzt. Die Jahrgänge 5 bis 9 werden im Wechselmodell unterrichtet. Wir kehren damit zum Modell vor den Osterferien zurück. Die Klassenleitungen informieren die Schülerinnen und Schüler über die Stundenpläne. Der Wechselunterricht soll langfristig angelegt sein, sofern der Dortmunder 7-Tage-Inzidenzwert unter 200 liegt.

Selbsttests & Testpflicht

An den wöchentlich zwei Coronaselbsttests nehmen alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und das sonstige an der Schule tätige Personal teil.

  • Für die Schülerinnen und Schüler werden die Coronaselbsttests ausschließlich in der Schule durchgeführt. Es ist nicht zulässig, sie den Schülerinnen und Schülern nach Hause mitzugeben (siehe aber auch Nr. 7 und Nr. 12)
  • Für die Schülerinnen und Schüler finden die Selbsttests unter der Aufsicht des schulischen Personals statt. Die wöchentlichen Testtermine setzt die Schulleitung fest.
  • Auch die Teilnahme an der pädagogischen Betreuung setzt die Teilnahme an wöchentlich zwei Coronaselbsttests voraus.
  • Wer einen höchstens 48 Stunden alten Negativtest einer anerkannten Teststelle vorlegt, zum Beispiel eines Testzentrums des öffentlichen Gesundheitsdienstes, muss nicht am Selbsttest teilnehmen.
  • Die Schulleiterin oder der Schulleiter schließt Personen, die nicht getestet sind, vom Schulbetrieb (in Form des Präsenzbetriebes bzw. der pädagogischen Betreuung) aus.
  • Die Schule weist die Eltern nicht getesteter Schülerinnen und Schüler auf ihre Verantwortung für den regelmäßigen Schulbesuch ihres Kindes (§ 41 Absatz 1 Satz 2 Schulgesetz NRW) und die Gefahren für den Schul- und Bildungserfolg hin. Nicht getestete Schülerinnen und Schüler haben keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts.
  • Die Schulleiterinnen und Schulleiter weisen Personen mit positivem Testergebnis auf ihre Rechtspflichten zum Umgang mit einem positiven Coronaselbsttest hin (siehe dazu § 13 Coronatest- und Quarantäneverordnung) und informieren das Gesundheitsamt. Die betroffene Person muss von der Teilnahme am (Präsenz-)Schulbetrieb bzw. der Notbetreuung ausgeschlossen werden. Sie muss sich in der Folge in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich einem PCR-Test unterziehen und kann erst nach Vorlage eines negativen Ergebnisses wieder am Schulbetrieb teilnehmen.
  • Bei einer positiven Corona-Testung in der Schule muss eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt erfolgen.
  • Die Schule gewährleistet – soweit erforderlich – die Aufsicht über die in der Schule positiv getesteten Schülerinnen und Schüler, bis die Eltern sie dort abholen oder von einer beauftragten Person abholen lassen.

Notbetreuung

Die Notbetreuung findet wie vor den Osterferien statt. Sofern Sie Bedarf an der Betreuung haben, so melden Sie diesen bitte bei Ihrer zuständigen Klassenleitung an.

09 Apr

Schulbetrieb ab dem 12. April

Liebe Schulgemeinde,
gestern Abend wurden wir vom Ministerium über den Schulbetrieb nach den Osterferien informiert. Daraus ergeben sich für uns folgende Konsequenzen:

Jahrgang 10 wird weiterhin Präsenzunterricht erhalten. Der Stundenplan (wie vor den Osterferien) bleibt unverändert. Daher begrüßen wir alle Schülerinnen und Schüler am Montag um 8:10 Uhr in den Klassenräumen.

Die Jahrgänge 5-9 werden auf Distanz unterrichtet. Die Klassenleitungen informieren die Schülerinnen und Schüler über unsere eingeführten Kommunikationswege (Logineo Messenger bzw. padlet). Bitte schauen Sie dort im Laufe des Wochenendes nach Informationen!
Sofern Sie zur Teilnahme am Distanzunterricht ein iPad benötigen, so sprechen Sie bitte die Klassenleitung zeitnah an. Die Abholung sprechen wir anschließend mit Ihnen persönlich ab!

Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 und 6 besten wir weiterhin eine Notbetreuung an. Bitte melden Sie sich bei der Klassenleitung, sofern Sie Bedarf haben. Bitte geben Sie Ihrem Kind das ausgefüllte Antragsformular mit in die Notbetreuung.

Ab der kommenden Woche wird es eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben. Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht/Notbetreuung teilnehmen.

Die Beratungstage finden am kommenden Donnerstag/Freitag wie geplant (online/kontaktlos) statt. Sollten Sie bisher noch keinen Beratungstermin vereinbart haben, so melden Sie sich bitte zeitnah bei der Klassenleitung.

Alle Informationen vom Ministeriums können Sie der Schulmail entnehmen:

Ich wünsche Ihnen und euch trotz der erneuten Veränderung ein schönes Wochenende.