29 Okt

Informationen zur teilweisen Aufhebung der Maskenpflicht im Unterricht

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

mit der Schulmail vom 28.10.2021 hat das Ministerium für Schule und Bildung NRW folgende Neuerungen zu Maskenpflicht und Quarantänen in Schulen veröffentlicht. Die Neuerungen gelten ab Dienstag, 02.11.2021. 

Wir hoffen, dass die Vorgaben nicht zu einer Verschärfung der Infektionslage führen und die positiven Effekte für den Unterricht überwiegen.

Masken 

  • Zusätzlich zu den Außenbereichen ist es erlaubt, die Maske am festen Sitzplatz im Klassen-, Kurs- oder Betreuungsraum abzusetzen. Sobald man den festen Sitzplatz verlässt und auf dem Weg zum Platz muss die Maske getragen werden. 
  • Alle am Schulleben Beteiligten können selbstverständlich weiterhin auch am Sitzplatz freiwillig eine Maske tragen.
  • Lehrerinnen und Lehrer dürfen die Maske auch absetzen, wenn sie im Unterrichtsraum einen Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einhalten können. 
  • Die weiteren Hygienemaßnahmen wie regelmäßiges Lüften bleiben unverändert bestehen. 

Quarantäne 

  • Die Gesundheitsämter werden im Falle einer positiven Testung in einer Lerngruppe sowohl die infizierte Person selbst als auch die unmittelbaren Sitznachbarn bzw. Sitznachbarinnen in Quarantäne schicken. 
  • Von der Quarantäne ausgenommen sind symptomfreie Personen, die entweder vollständig geimpft oder innerhalb der letzten sechs Monate von einer Corona-Infektion genesen sind. 
  • Durch einen negativen PCR-Test oder einen negativen hochwertigen Antigen-Test können Kontaktpersonen nach fünf Tagen vom Gesundheitsamt aus der Quarantäne entlassen werden.

Testungen in der nächsten Woche 

  • In der kommenden Woche (02.-05.11.2021) werden die Schülerinnen und Schüler am Dienstag, Mittwoch und Freitag die Selbsttests durchführen.

Über etwaige Änderungen halten wir Sie hier und über IServ wie gewohnt auf dem Laufenden!

07 Okt

Testungen während der Herbstferien

Informationen aus der Schulmail vom 06.10.2021:

Auch wenn in den Herbstferien die regelmäßigen schulischen Testungen entfallen, haben Schülerinnen und Schüler eine Reihe von Möglichkeiten, sich auf eine mögliche Corona-Infektion testen zu lassen.

Kein schulischer Testnachweis (sog. Testfiktion) für jüngere Schülerinnen und Schüler während der Dauer der Herbstferien

Die zugunsten der Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahren bestehende Regelung nach § 2 Absatz 8 Satz 3 Coronaschutzverordnung wird für die Dauer der Herbstferien ausgesetzt, da die Grundlage der Testfiktion – das engmaschige Testregime in den Schulen – in den Schulferien entfällt. Diese Regelung ist bereits Bestandteil der ab dem 1. Oktober 2021 gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung. Demnach benötigen Schülerinnen und Schüler – sofern sie nicht geimpft oder genesen sind – für alle 3G-Veranstaltungen in den Ferien einen aktuellen negativen Test. Dieses führt zu vermehrten Tests bei Freizeitaktivitäten in den Ferien und damit zu einer insgesamt besseren Überwachung der Infektionslage.

Testungen insbesondere von Reiserückkehrern

Viele Schülerinnen, Schüler sowie Lehrkräfte und sonst an Schulen Tätige werden in den Herbstferien im Ausland Urlaub machen. Hier gilt für alle Personen, die älter als 12 Jahre und nicht immunisiert sind, bei der Wiedereinreise nach Deutschland eine Testpflicht (§ 5 Coronavirus-Einreiseverordnung).

Insbesondere in bestimmten Regionen im Ausland besteht eine erhöhte Gefahr, sich mit dem Covid-19-Virus anzustecken (Hochinzidenzgebiete). Hier gilt für alle Betroffenen ab 12 Jahren – unabhängig von einer Impfung oder einer Genesung – in jedem Fall eine Testpflicht (§ 5 Coronavirus-Einreiseverordnung).

Kostenlose Testungen für Kinder und Jugendliche

Die Bürgertests werden ab dem 11. Oktober 2021 grundsätzlich kostenpflichtig. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre gilt dies jedoch nicht; die Tests bleiben kostenfrei.

07 Okt

Neue Kommunikationswege

Liebe Schülerinnen und Schüler,

liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

ab sofort deaktivieren wir die Zugänge zum LOGINEO Messenger (Element). Durch die Nutzung von IServ (Messenger & E-Mail) ist Element überflüssig geworden.

Bitte nutzen Sie ab sofort die neuen Mailadressen aller Lehrerinnen und Lehrer per IServ (@hauptschule-husen-edu.de). Alle aktuellen Mailadressen finden Sie auf unserer Homepage.

Die alten Mailadressen werden nicht mehr verwendet. Leider ist eine Weiterleitung nicht möglich, sodass Ihre Mail uns nicht erreicht.