29 Okt

Informationen zur teilweisen Aufhebung der Maskenpflicht im Unterricht

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

mit der Schulmail vom 28.10.2021 hat das Ministerium für Schule und Bildung NRW folgende Neuerungen zu Maskenpflicht und Quarantänen in Schulen veröffentlicht. Die Neuerungen gelten ab Dienstag, 02.11.2021. 

Wir hoffen, dass die Vorgaben nicht zu einer Verschärfung der Infektionslage führen und die positiven Effekte für den Unterricht überwiegen.

Masken 

  • Zusätzlich zu den Außenbereichen ist es erlaubt, die Maske am festen Sitzplatz im Klassen-, Kurs- oder Betreuungsraum abzusetzen. Sobald man den festen Sitzplatz verlässt und auf dem Weg zum Platz muss die Maske getragen werden. 
  • Alle am Schulleben Beteiligten können selbstverständlich weiterhin auch am Sitzplatz freiwillig eine Maske tragen.
  • Lehrerinnen und Lehrer dürfen die Maske auch absetzen, wenn sie im Unterrichtsraum einen Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einhalten können. 
  • Die weiteren Hygienemaßnahmen wie regelmäßiges Lüften bleiben unverändert bestehen. 

Quarantäne 

  • Die Gesundheitsämter werden im Falle einer positiven Testung in einer Lerngruppe sowohl die infizierte Person selbst als auch die unmittelbaren Sitznachbarn bzw. Sitznachbarinnen in Quarantäne schicken. 
  • Von der Quarantäne ausgenommen sind symptomfreie Personen, die entweder vollständig geimpft oder innerhalb der letzten sechs Monate von einer Corona-Infektion genesen sind. 
  • Durch einen negativen PCR-Test oder einen negativen hochwertigen Antigen-Test können Kontaktpersonen nach fünf Tagen vom Gesundheitsamt aus der Quarantäne entlassen werden.

Testungen in der nächsten Woche 

  • In der kommenden Woche (02.-05.11.2021) werden die Schülerinnen und Schüler am Dienstag, Mittwoch und Freitag die Selbsttests durchführen.

Über etwaige Änderungen halten wir Sie hier und über IServ wie gewohnt auf dem Laufenden!