17 Mrz

Not-Betreuungsangebot

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

auch die Katholische Hauptschule Husen bietet in dieser Zeit für Ihre Kinder eine Notbetreuung an.
Diese richtet sich an alle Eltern, deren Kinder unsere Jahrgänge 5 oder 6 besuchen und die im Bereich kritischer Infrastruktur beruflich tätig sind.

Sofern Sie dieses Angebot nutzen möchten, melden Sie ihr Kind immer am Vortag für die Betreuung an. Eine spontane Betreuung kann nicht gewährleistet werden!
Bitte bringen Sie das unterschriebene Antragsformular mit.
Bei weiteren Fragen können Sie uns täglich zwischen 8 und 13 Uhr unter der Nummer 0231 – 50 121 60 telefonisch erreichen.

Hier alle Informationen des Ministeriums zur Notfallbetreuung:

Änderungen und Ergänzungen ab 16. April 2020

In den Grundschulen sowie den weiterführenden Schulen wird das Notbetreuungsangebot für die Jahrgangsstufen eins bis sechs aufrechterhalten und ggf. um weitere Bedarfsgruppen, die nach der geltenden Leitlinie zu den kritischen Infrastrukturen gehören, erweitert.

Die Notbetreuung am Wochenende endet in der 17. Kalenderwoche. Bereits am 25./26. April 2020 findet keine Wochenendnotbetreuung statt

Wegen der immer wieder betonten dynamischen Entwicklung der Lage sowie der Ankündigung der Bundeskanzlerin, am 30. April erneut mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten zu beraten, plant das Schulministerium NRW diese Schritte zunächst nur bis zum 4. Mai.

Danach soll auf die eingetretene Entwicklung reagiert werden, die es im besten Fall möglich macht, das Unterrichtsangebot dann auch auf Schülerinnen und Schüler anderer Jahrgangsstufen auszudehnen. 

Einrichtung der Notbetreuung ab dem 18. März 2020

Die Schulen in NRW haben seit Mittwoch, 18. März 2020, eine Notbetreuung eingerichtet (Schulmail 5). Damit werden Eltern unterstützt, die beide (oder als Alleinerziehende) im Bereich sogenannter Kritischer Infrastrukturen arbeiten und dort einen unverzichtbaren Beitrag zur Krankenversorgung oder zur Aufrechterhaltung einer Grundversorgung leisten. Soweit Schülerinnen und Schüler im Regelbetrieb an Angeboten des Ganztags teilnehmen, bezieht sich die Notbetreuung auch darauf. Hier sind die Träger der Betreuung im Sinne von § 9 Absatz 3 SchulG gefordert

Die Entscheidung, welche Eltern diese Notbetreuung in Anspruch nehmen können, richtet sich nach einer Leitlinie des Gesundheitsministeriums vom 15. März 2020.

Danach hat der jeweilige Arbeitgeber zu bescheinigen, dass die betroffenen Eltern im Bereich Kritischer Infrastrukturen arbeiten und dort unabkömmlich sind. Die Eltern ihrerseits bestätigen, dass es für sie keine Alternative zu der Notbetreuung gibt. Schulleitungen müssen keine weitere Prüfung vornehmen, sondern können die Aufnahme eines Kindes auf diese Bescheinigung stützen.

Das entsprechende Antragsformular steht hier zum Download zur Verfügung.

Die Schulleitungen sind aufgefordert, der Schulaufsichtsbehörde noch am 18. März 2020 zu melden, wie viele Schülerinnen und Schüler sie am Mittwoch in die Notbetreuung aufgenommen haben.

Änderungen und Ergänzungen ab 23. März 2020

Aufgrund der weiterhin steigenden Infektionszahlen ist das ärztliche Personal, sind Pflegekräfte und Rettungsdienste besonders belastet. Aus diesem Grund gilt für Eltern oder Erziehungsberechtigte oder Alleinerziehende, die in Berufen im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig sind, eine wichtige Erleichterung: Sie können Ihr Kind, unabhängig von der beruflichen Situation des Partners oder anderen Elternteils in die Notbetreuung geben, sofern eine Betreuung durch diese nicht gewährleistet ist. Bitte gehen Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber verantwortungsvoll damit um und bedenken immer, dass es sich um eine Notbetreuung handelt. Nehmen Sie diese bitte nur in Anspruch, wenn andere Lösungen ausgeschlossen sind. So tragen alle dazu bei, die sozialen Kontakte möglichst zu reduzieren.

Zudem ist es ab sofort unerheblich, ob Ihr Kind im normalen Schulbetrieb einen Platz im Ganztag hätte oder nicht: für die Kinder von Krankenpflegern, Ärztinnen und all jenen, die zurzeit so dringendgebraucht werden, ist damit in jedem Fall eine Betreuung bis in den Nachmittag gewährleistet.

Zudem steht ab dem 23. März 2020 die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.

Wer betreut die Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Notbetreuung? Gelten die Schutzregelungen für Risikogruppen im Offenen Ganztag, die wir für Lehrkräfte veröffentlicht haben, auch für anderes Personal?

Die Einteilung der betreuenden Lehrkräfte obliegt der Schulleitung, die des sonstigen Betreuungspersonals obliegt dem jeweiligen Anstellungsträger. Bei der Einteilung ist jeweils zu beachten, dass Lehr- und weitere Betreuungskräfte, die 60 Jahre oder älter sind oder aber in Bezug auf das Coronavirus ein erhöhtes Risiko (z.B. relevante Vorerkrankungen) haben, nicht für die Notbetreuung eingesetzt werden. Schwangere sowie Lehrerinnen und sonstige Mitarbeiterinnen, die sich nach der Entbindung noch im Mutterschutz befinden, dürfen gleichfalls nicht zur Notbetreuung herangezogen werden. (siehe FAQ Notbetreuung)

Welche Berufsgruppen gehören zum Schlüsselpersonal?

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW definiert in einem Erlass „Personal in Kritischen Infrastrukturen“, das Anspruch auf Kinderbetreuung in Schulen und KITAs hat (in Ergänzung zu den Aufsichtlichen Weisungen zur Schließung der schulischen Gemeinschaftseinrichtungen und zum Betretungsverbot von Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 Nr. 1 und 2 Infektionsschutzgesetz vom 13. März 2020)

Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere ernsthafte Folgen eintreten würden. Bei der entsprechenden Beurteilung ist seitens der Arbeitgeber auf die Unabkömmlichkeit der Personen in ihrer konkreten Tätigkeit bzw. Funktion abzustellen.

Hier finden Sie eine Liste mit den Personenkreisen in Kritischen Infrastrukturen.

Weitere Informationen

Eine umfangreiche Liste von Fragen und Antworten zur Notbetreuung, unter anderem zur Erweiterung der Notbetreuung zur Abwehr von Kindeswohlgefährdungen, finden Sie hier.

Elterninformationen in 14 Fremdsprachen

Es stehen Elterninformationen zur Notbetreuung in 14 Fremdsprachen zur Verfügung:

03 Mrz

Informationen zur aktuellen Situation im Zusammenhang mit dem Corona-Virus

Informationen vom Schulministeriums zu Corona & Schule finden Sie hier.
Informationen der Stadt Dortmund finden Sie hier.

Update 08.05.2020

Ab dem 11.05. werden zumindest tageweise wieder alle Schülerinnen und Schüler der Kath. Hauptschule Husen die Schule wieder besuchen können. Wir haben dafür einen speziellen Plan erarbeitet, aus dem ersichtlich wird, wann welcher Jahrgang wieder unterrichtet wird.
Dieser Plan wurde so erstellt, dass wir den besonderen Anforderungen an unsere Jahrgänge 9 und 10 gerecht werden und wir dennoch bereits in der kommenden Woche alle Schülerinnen und Schüler wieder an unserer Schule begrüßen können.
Um den Eltern und den Schülerinnen und Schülern eine möglichst gute Planungssicherheit zu bieten, haben wir diesen Plan bereits bis zu den Sommerferien erstellt. Einzelheiten zu den Hygienevorgaben, den Unterrichtsinhalten, etc. werden Sie durch die Klassenleitungen bzw. durch ein Anschreiben des Schulleiters am Wochenende erfahren.
Wir freuen uns schon sehr auf unsere Schülerinnen und Schüler!

Update 27.04.2020

Update 24.04.2020

Die Wiederaufnahme des Unterrichts für den Jahrgang 10 ist an unserer Schule gut verlaufen. Einen kurzen Bericht finden Sie hier.
um unsere Schülerinnen und Schüler, aber auch das Kollegium alle Mitarbeiter zu schützen haben wir für unsere Schule einen speziellen Hygieneplan erarbeitet. Diesen können Sie unten einsehen.

Alle anderen Jahrgänge wurden telefonisch von den Klassenleitungen über das weiter Vorgehen informiert. Weder sammeln wir fleißig die Mailadressen der Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten, um Ihnen schnellstmöglich alle relevanten Informationen zukommen zu lassen. Bitte unterstützen Sie uns dabei!

In der kommenden Woche hoffen wir auf neue Informationen, um für weitere Jahrgänge eine Rückkehr zur Schule zu ermöglichen. Wir werden Sie dann informieren.

Update 19.04.2020

Es ist soweit. Die Wiederaufnahme des Unterrichts steht bevor. Zunächst erstmal nur für die Schülerinnen und Schüler des 10ten Jahrgangs. Diese werden ab dem Donnerstag (23.04.) wieder beschult. Der Rest muss leider noch etwas warten.
Wir planen schon seit ein paar Tagen, wie es nun für alle weitergeht. Dazu werdet ihr telefonisch von eurer Klassenleitung informiert (Jahrgang 10 am Dienstag/Mittwoch; Jahrgang 5-9 + WK am Mittwoch/Donnerstag).
Bis dahin könnt ihr weiter an den Aufgaben arbeiten, die ihr bereits von uns erhalten habt.
Ihr könnt uns helfen, indem ihr uns eure Mailadresse (jeweils Eltern + Schüler) an husen-hauptschule@stadtdo.de schickt. Dies ist besonders wichtig, da wir wohl noch etwas länger brauchen, bis wieder normaler Schulbetrieb in Husen einkehrt.
Bitte beachtet, dass die Beratungstage ausfallen!

Update 16.04.2020

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
unsere Schule bliebt noch bis zum 22.04.2020 geschlossen. Ab dem 23.04.2020 wird der 10. Jahrgang voraussichtlich wieder zur Schule gehen. Genaue Einzelheiten sind noch nicht bekannt. Ab dem 04.05.2020 folgen eventuell weitere Klassen.
Über die neue Situation wird das Kollegium am kommenden Montag beraten. Schauen Sie daher bitte ab Montagnachmittag wieder auf unsere Homepage!

Hier das Statement des Schulministeriums.

Update 03.04.2020

Update 02.04.2020

Neue Termine für die Zentrale Prüfung 10 (ZP10):
Die Termin sind in unserem Terminkalender nun aktualisiert.

Update 01.04.2020

Update 27.03.2020

„Das Ministerium für Schule und Bildung hat den Umgang mit Klassen- und Studienfahrten bis zum Beginn der Sommerferien geregelt. Demnach sind – unabhängig von der Dauer des derzeit ruhenden Schulbetriebs – in diesem Schuljahr keine Schulwanderungen und Schulfahrten, Schullandheimaufenthalte, Studienfahrten und internationalen Begegnungen (Sc ulfahrten) mehr zu genehmigen und bereits genehmigte Schulfahrten abzusagen. Ebenso sind Wandertage oder Exkursionen zu außerschulischen Lernorten, wie z.B. Besuche von Museen, Theatern oder Sportveranstaltungen, bis zum Ende des Schuljahres nicht mehr möglich.“

Wir haben daher bereits alle Klassenfahrten für dieses Schuljahr abgesagt. Wird warten nun auf die Regelung des Landes NRW bezgl. der Stornierungskosten. Sobald wir wissen, wie alles geregelt wird, werden wir Ihnen eine neue Mitteilung zusenden.


Update 25.03.2020

In diesem Schulhalbjahr werden wir keine Mahnungen („Blaue Briefe“) an Schülerinnen und Schüler mit mangelhaften und/oder ungenügenden Leistungen verschicken.
An unserem derzeitigen Termin für die Beratungstage 23./24.04.2020 halten wir weiter fest.

„Das Ministerium für Schule und Bildung hat am 25. März 2020 entschieden, dass aufgrund des derzeit ruhenden Schulbetriebs in diesem Schuljahr keine Benachrichtigungen gemäß § 50 Absatz 4 Schulgesetz NRW („Blaue Briefe“) wegen Versetzungsgefährdung versandt werden.

Ein Grund dafür ist, dass die den „Blauen Briefen“ zugrundeliegenden Konferenzbeschlüsse wegen der Schließung der Schulen derzeit nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten gefasst werden können. Außerdem setzt ein „Blauer Brief“ voraus, dass sich die Leistungen in einem Fach seit dem Halbjahreszeugnis verschlechtert haben. Um dies festzustellen, ist ein ausreichender Zeitraum erforderlich. Daran fehlt es wegen des derzeit ruhenden Schulbetriebs.

Hieraus folgt, dass bei einer Versetzungsentscheidung nicht abgemahnte Minderleistungen nicht berücksichtigt werden. Diese Regelung gilt für höchstens ein Fach, in dem sich die Leistungen nach dem Halbjahreszeugnis verschlechtert haben.

Im Übrigen gelten die jeweiligen Bestimmungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen.“


Update 20.03.2020

Ab dem 23.03.2020 wird das Angebot der Not-Betreuung an allen Schulen in NRW angepasst. Alle Informationen zur Not-Betreuung an unserer Schule finden Sie hier.


Update 18.03.2020

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, wie angekündigt stehen die Arbeitsmaterialien für alle Schülerinnen und Schüler nun auf unserer internen Homepage bereit. Das Passwort haben Sie bereits bekommen. Sollten Sie Fragen haben, so wenden Sie sich bitte telefonisch an uns (0231-5012160).

Auch das Langzeitpraktikum der A10 entfällt ab sofort!


Update 17.03.2020

Die Stadt Dortmund hat einen Informationsbrief für alle Eltern veröffentlicht:

Update 16.03.2020


Update 15.03.2020, 14 Uhr:

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, leider fehlen uns noch sehr viele Informationen, um Sie über den konkreten Ablauf der nächsten Wochen informieren zu können. Dennoch möchte ich schon heute mitteilen, dass am Montag das Kollegium Unterrichtsmaterialien für alle Schülerinnen und Schüler vorbereiten und über die Verbreitung beraten wird.

Bitte kommen Sie daher NICHT am Montag zur Schule um Bücher oder sonstige Materialien abzuholen.

Über den weiteren Ablauf werde ich Sie am Montagnachmittag informieren. Bitte schauen Sie regelmäßig auf unserer Homepage um über alle Neuigkeiten informiert zu bleiben.

Auch für uns ist dies eine völlig neue Situation. Wir versuchen mit viel Ruhe möglichst zeitnah alle Fragen zu beantworten und eine Versorgung mit geeigneten Unterrichtsmaterialien für alle Schülerinnen und Schüler unserer Schule sicherzustellen.


WichtigeInformation 13.03., 13:45 Uhr:
Liebe Eltern,
wie uns gerade vom Ministerium mitgeteilt wurde, ruht ab kommenden Montag der Unterricht an allen Schulen in NRW.
Das Langzeitpraktikum der 10er (Typ A) findet weiterhin dienstags statt!
Sofern Sie noch nicht wissen, wie Sie Ihre Betreuung sicherstellen können, werden Ihre Kinder am Montag und Dienstag in der Schule betreut. Ab Mittwoch findet eine Notfallbetreung für Schülerinnen und Schüler für alle Eltern, „die in unverzichtbaren Funktionsbereichen – insbesondere im Gesundheitswesen – arbeiten“ statt.
Diese Regelung gilt bis zu den Osterferien.
Das gesamte Kollegium wird am Montag beraten, in welchem Umfang und in welcher Form Schulmaterialien zur Verfügung gestellt werden können. Bitte schauen Sie daher regelmäßig auf unsere homepage.

Gerne hätten wir heute frühzeitig auf diese Situation reagiert, leider wurden auch wir erst nach Unterrichtsende darüber informiert.
Bei Fragen können Sie uns am Montag in der Schule erreichen!


28.02.2020
Aufgrund der öffentlichen Diskussion zum Umgang mit dem Corona-Virus und zur Vermeidung von Verunsicherung möchte die Stadt Dortmund allen Schülerinnen und Schülern, sowie allen Eltern und Erziehungsberechtigten mit einem Elternbrief über den aktuellen Stand informieren.

02 Mrz

Frühstück für Obdachlose

Das Soziale Seminar war am 1.3.2020 tatkräftig dabei, als es darum ging, einen Morgen mal nicht an den Obdachlosen Dortmunds vorbei zu gehen, sondern stattdessen gemeinsam mit ihnen zu frühstücken und zu reden. Bei Brötchen und Kuchen hörten wir beeindruckende Lebensgeschichten und erfuhren ehrliche Dankbarkeit für unsere Hilfe.