17 Mrz

Not-Betreuungsangebot

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

auch die Katholische Hauptschule Husen bietet in dieser Zeit für Ihre Kinder eine Notbetreuung an.
Diese richtet sich an alle Eltern, deren Kinder unsere Jahrgänge 5 oder 6 besuchen und die im Bereich kritischer Infrastruktur beruflich tätig sind.

Sofern Sie dieses Angebot nutzen möchten, melden Sie ihr Kind immer am Vortag für die Betreuung an. Eine spontane Betreuung kann nicht gewährleistet werden!
Bitte bringen Sie das unterschriebene Antragsformular mit.
Bei weiteren Fragen können Sie uns täglich zwischen 8 und 13 Uhr unter der Nummer 0231 – 50 121 60 telefonisch erreichen.

Hier alle Informationen des Ministeriums zur Notfallbetreuung:

Änderungen und Ergänzungen ab 16. April 2020

In den Grundschulen sowie den weiterführenden Schulen wird das Notbetreuungsangebot für die Jahrgangsstufen eins bis sechs aufrechterhalten und ggf. um weitere Bedarfsgruppen, die nach der geltenden Leitlinie zu den kritischen Infrastrukturen gehören, erweitert.

Die Notbetreuung am Wochenende endet in der 17. Kalenderwoche. Bereits am 25./26. April 2020 findet keine Wochenendnotbetreuung statt

Wegen der immer wieder betonten dynamischen Entwicklung der Lage sowie der Ankündigung der Bundeskanzlerin, am 30. April erneut mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten zu beraten, plant das Schulministerium NRW diese Schritte zunächst nur bis zum 4. Mai.

Danach soll auf die eingetretene Entwicklung reagiert werden, die es im besten Fall möglich macht, das Unterrichtsangebot dann auch auf Schülerinnen und Schüler anderer Jahrgangsstufen auszudehnen. 

Einrichtung der Notbetreuung ab dem 18. März 2020

Die Schulen in NRW haben seit Mittwoch, 18. März 2020, eine Notbetreuung eingerichtet (Schulmail 5). Damit werden Eltern unterstützt, die beide (oder als Alleinerziehende) im Bereich sogenannter Kritischer Infrastrukturen arbeiten und dort einen unverzichtbaren Beitrag zur Krankenversorgung oder zur Aufrechterhaltung einer Grundversorgung leisten. Soweit Schülerinnen und Schüler im Regelbetrieb an Angeboten des Ganztags teilnehmen, bezieht sich die Notbetreuung auch darauf. Hier sind die Träger der Betreuung im Sinne von § 9 Absatz 3 SchulG gefordert

Die Entscheidung, welche Eltern diese Notbetreuung in Anspruch nehmen können, richtet sich nach einer Leitlinie des Gesundheitsministeriums vom 15. März 2020.

Danach hat der jeweilige Arbeitgeber zu bescheinigen, dass die betroffenen Eltern im Bereich Kritischer Infrastrukturen arbeiten und dort unabkömmlich sind. Die Eltern ihrerseits bestätigen, dass es für sie keine Alternative zu der Notbetreuung gibt. Schulleitungen müssen keine weitere Prüfung vornehmen, sondern können die Aufnahme eines Kindes auf diese Bescheinigung stützen.

Das entsprechende Antragsformular steht hier zum Download zur Verfügung.

Die Schulleitungen sind aufgefordert, der Schulaufsichtsbehörde noch am 18. März 2020 zu melden, wie viele Schülerinnen und Schüler sie am Mittwoch in die Notbetreuung aufgenommen haben.

Änderungen und Ergänzungen ab 23. März 2020

Aufgrund der weiterhin steigenden Infektionszahlen ist das ärztliche Personal, sind Pflegekräfte und Rettungsdienste besonders belastet. Aus diesem Grund gilt für Eltern oder Erziehungsberechtigte oder Alleinerziehende, die in Berufen im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig sind, eine wichtige Erleichterung: Sie können Ihr Kind, unabhängig von der beruflichen Situation des Partners oder anderen Elternteils in die Notbetreuung geben, sofern eine Betreuung durch diese nicht gewährleistet ist. Bitte gehen Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber verantwortungsvoll damit um und bedenken immer, dass es sich um eine Notbetreuung handelt. Nehmen Sie diese bitte nur in Anspruch, wenn andere Lösungen ausgeschlossen sind. So tragen alle dazu bei, die sozialen Kontakte möglichst zu reduzieren.

Zudem ist es ab sofort unerheblich, ob Ihr Kind im normalen Schulbetrieb einen Platz im Ganztag hätte oder nicht: für die Kinder von Krankenpflegern, Ärztinnen und all jenen, die zurzeit so dringendgebraucht werden, ist damit in jedem Fall eine Betreuung bis in den Nachmittag gewährleistet.

Zudem steht ab dem 23. März 2020 die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.

Wer betreut die Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Notbetreuung? Gelten die Schutzregelungen für Risikogruppen im Offenen Ganztag, die wir für Lehrkräfte veröffentlicht haben, auch für anderes Personal?

Die Einteilung der betreuenden Lehrkräfte obliegt der Schulleitung, die des sonstigen Betreuungspersonals obliegt dem jeweiligen Anstellungsträger. Bei der Einteilung ist jeweils zu beachten, dass Lehr- und weitere Betreuungskräfte, die 60 Jahre oder älter sind oder aber in Bezug auf das Coronavirus ein erhöhtes Risiko (z.B. relevante Vorerkrankungen) haben, nicht für die Notbetreuung eingesetzt werden. Schwangere sowie Lehrerinnen und sonstige Mitarbeiterinnen, die sich nach der Entbindung noch im Mutterschutz befinden, dürfen gleichfalls nicht zur Notbetreuung herangezogen werden. (siehe FAQ Notbetreuung)

Welche Berufsgruppen gehören zum Schlüsselpersonal?

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW definiert in einem Erlass „Personal in Kritischen Infrastrukturen“, das Anspruch auf Kinderbetreuung in Schulen und KITAs hat (in Ergänzung zu den Aufsichtlichen Weisungen zur Schließung der schulischen Gemeinschaftseinrichtungen und zum Betretungsverbot von Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 Nr. 1 und 2 Infektionsschutzgesetz vom 13. März 2020)

Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere ernsthafte Folgen eintreten würden. Bei der entsprechenden Beurteilung ist seitens der Arbeitgeber auf die Unabkömmlichkeit der Personen in ihrer konkreten Tätigkeit bzw. Funktion abzustellen.

Hier finden Sie eine Liste mit den Personenkreisen in Kritischen Infrastrukturen.

Weitere Informationen

Eine umfangreiche Liste von Fragen und Antworten zur Notbetreuung, unter anderem zur Erweiterung der Notbetreuung zur Abwehr von Kindeswohlgefährdungen, finden Sie hier.

Elterninformationen in 14 Fremdsprachen

Es stehen Elterninformationen zur Notbetreuung in 14 Fremdsprachen zur Verfügung: